11 Tierschutzgesetz – Wichtige Informationen

Haben Sie sich schonmal gefragt, was das 11. Tierschutzgesetz bedeutet? Es regelt den Umgang mit Tieren in Deutschland. Wissen Sie, welche Tätigkeiten eine besondere Erlaubnis brauchen?

Dieses Gesetz sagt klar, was Tierhalter tun müssen, um ihre Tiere gut zu betreuen.1 Wer eine Erlaubnis will, muss sein Wissen und seine Zuverlässigkeit zeigen. Die Räume für die Tiere müssen auch passen.

Gewerbsmäßiges Züchten, Tierheime betreiben und Handel mit Tieren braucht eine Erlaubnis.2 Ohne Erlaubnis gibt es harte Strafen wie Geldbußen oder sogar Gefängnis.

11-tierschutzgesetz

Wichtige Erkenntnisse:

  • Das 11. Tierschutzgesetz regelt den Umgang und die Haltung von Tieren in Deutschland
  • Bestimmte Tätigkeiten im Bereich der Tierhaltung und -nutzung erfordern eine behördliche Erlaubnis
  • Antragsteller müssen Sachkunde, Zuverlässigkeit und geeignete Räumlichkeiten nachweisen
  • Verstöße gegen die Erlaubnispflicht können Strafen nach sich ziehen
  • Die Kosten für die Sachkundeprüfung liegen zwischen 400 und 700 Euro

Was ist das 11 Tierschutzgesetz?

Das 11. Tierschutzgesetz besagt, welche2 Arbeiten mit Tieren eine spezielle Erlaubnis brauchen.3 Das betrifft das Betreuen von Tieren in Tierheimen und Zoos, das Kauf von Tieren für Geld, das Vorzeigen von Tieren, und das Züchten oder Betreuen von Tieren, die nicht für die Landwirtschaft genutzt werden.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Tieren

2 Um mit Tieren gewinnbringend zu arbeiten, braucht man in vielen Fällen eine Genehmigung.3 Das zählt für Jobs wie Tierzucht, Tieraufzucht, der Tiernahrungshandel, und das Training von Wachhunden für Andere.3 Ist die Arbeit geplant, dauerhaft und zielt auf Profit, sieht das Gesetz das als Beruf an.

Definition von “gewerbsmäßig” im Tierschutzgesetz

3 Das Gesetz versteht unter der Beruflichkeit dieser Tätigkeiten, wenn sie selbstständig, geplant und auf Gewinn ausgerichtet sind. Es gibt auch genaue Zahlen für Tiere, die ab dieser Zahl als beruflich angesehen werden:3 Z.B. sind es bei Hunden 3 oder mehr zuchtfähige Weibchen oder 3 Würfe jährlich, und bei Katzen 5 oder mehr zuchtfähige Katzen oder 5 Würfe jährlich. Auch für Kleintiere wie Kaninchen oder Reptilien gibt es solche Kriterien. Verdient man zudem mehr als 2.045 Euro jährlich mit dem Handel von Tieren, ist das auch beruflich.

Wer erteilt die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?

Die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz bekommt man von der zuständigen Behörde. Das sind oft die Veterinärämter vor Ort.3

Wollt ihr so eine Erlaubnis, müsst ihr zum zuständigen Veterinäramt gehen. Sie prüfen, ob alles passt, und dann bekommt ihr vielleicht die Erlaubnis.4

Antragstellung für die Erlaubnis

Um eine Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zu bekommen, ist ein schriftlicher Antrag nötig. Diesen muss man bei der zuständigen Behörde einreichen.5 Der Antrag enthält wichtige Informationen. Zum Beispiel: persönliche Daten, Projektbeschreibung mit Tierarten, Qualifikationen des Antragstellers, Beschreibung der Einrichtungen und mehr.5 Auch die Einhaltung von Tierschutzvorschriften ist zu beweisen.5

Erforderliche Angaben im Antrag

Im Antrag muss man klar angeben, wer man ist und wie man erreichbar ist.6

  • Persönliche Daten und Kontaktinformationen
  • Detaillierte Beschreibung des geplanten Projekts oder der Tätigkeit, einschließlich der Tierarten und maximalen Tierzahlen
  • Nachweis der Qualifikationen und Sachkunde der verantwortlichen Person
  • Genaue Beschreibung der Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Tierhaltung verwendet werden sollen
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Gegebenenfalls eine Betriebsordnung für die Einrichtung

Die zuständige Behörde prüft anschließend den Antrag. Sie schaut, ob er vollständig und glaubhaft ist. Dann informiert sie Tierschutzvereine darüber, was geplant ist.6 Diese haben vier Wochen Zeit, um ihre Meinung zu sagen und vielleicht Gutachten anzufordern.6

Die Erlaubnisentscheidung bekommt man schriftlich und muss dafür zahlen.6 Der Antragsbearbeitung kann etwas dauern. Es sind manchmal bis zu 4-6 Monate möglich, weil viele Stellen einbezogen sind und das Verfahren komplex ist.6

11 Tierschutzgesetz – Voraussetzungen für die Erlaubnis

Für die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz muss einiges erfüllt sein. Den Anfang macht ein Nachweis über die notwendige

Sachkunde

Kenntnis.3Dafür zählt eine angemessene Ausbildung oder viel Erfahrung in der Tierpflege.4Es ist auch wichtig,

Nachweis der Zuverlässigkeit

zu sein.4Man darf in den letzten fünf Jahren keine Straftaten begangen haben, die an der Fähigkeit zur Tierpflege zweifeln lassen.3Die Behörde überprüft das mit Hilfe von Führungszeugnissen.4Die Tiere müssen außerdem in angemessenen Räumen untergebracht werden.4Antragssteller brauchen Pläne und Erklärungen, die den Tierschutzanforderungen entsprechen.

3

Voraussetzung Erläuterung
Sachkunde Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Ausbildung, Qualifikation oder Praxis34
Zuverlässigkeit Keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren, die an der Eignung zweifeln lassen34
Geeignete Räumlichkeiten Pläne und Beschreibungen der Einrichtungen müssen den Tierschutzanforderungen entsprechen34

Was bedeutet “sachkundig” nach § 11 Tierschutzgesetz?

“Sachkundig” nach § 11 Tierschutzgesetz bedeutet, dass man das Nötige weiß und kann. Das gilt speziell für die Arbeit mit Tieren7. Es gibt verschiedene Wege, um dies zu zeigen.

Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen

Ein Nachweis kann zum Beispiel durch eine Ausbildung oder Prüfung erfolgen8. Verbände können ein Gespräch anstelle einer Prüfung verlangen8.

Wer viel Erfahrung mit Tierarten hat, wird auch anerkannt8. Bestimmte Tätigkeiten erfordern spezielle Fähigkeiten. Zum Beispiel braucht man für Reiten oder Fahren eine Lizenz7.

In Läden oder Zuchtbetrieben muss sachkundiges Personal arbeiten8. Neue Kräfte können auch ohne besondere Nachweise beginnen8.

Handelt man mit Tieren, braucht die Firma eine Erlaubnis8. Es kommt auf die Kenntnisse des Geschäftsführers an7.

Gewerbsmäßiges Züchten von Wirbeltieren

Das Züchten von Wirbeltieren braucht eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz § 11. Es gilt als beruflich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Kriterien für gewerbsmäßige Zucht

Bei Hunden ist es beruflich, wenn man 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hat. Oder wenn es 3 oder mehr Würfe pro Jahr gibt.3 Bei Katzen bedeutet es, 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen zu haben. Oder 5 oder mehr Würfe im Jahr.3

Andere Tierarten folgen diesen Richtlinien:

Tierart Kriterien für Gewerbsmäßigkeit
Kaninchen, Chinchillas Mehr als 100 Jungtiere pro Jahr3
Meerschweinchen Mehr als 100 Jungtiere pro Jahr3
Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils Mehr als 300 Jungtiere pro Jahr3
Reptilien Mehr als 100 Jungtiere pro Jahr3
Schildkröten Mehr als 50 Jungtiere pro Jahr3
Vögel Regelmäßig mehr als 25 züchtende Paare (größer als Nymphensittiche: über 10 Paare)3
Kakadu und Ara 5 Zuchtpaare3
Sonstige Heimtiere Erwarteter Verkaufserlös über 2.045 Euro jährlich3

Das berufliche Züchten von Tieren ist nur mit einer Erlaubnis laut Tierschutzgesetz § 11 erlaubt.9 Ohne Erlaubnis drohen hohe Bußgelder ab 5.000 Euro.9

Gewerbsmäßige Tierzucht

Erlaubnispflicht für Reit- und Fahrbetriebe

Das Gewerbe mit Reit- und Fahrbetrieben braucht eine offizielle Genehmigung. Diese kommt durch das § 11 Tierschutzgesetz zustande.1 Personen, die so ein Gewerbe betreiben wollen, müssen eine Erlaubnis beantragen.10 Bei der Prüfung ihrer Eignung wird ihre Zuverlässigkeit und ihr Wissen zum Tierschutz getestet.2 Für die Tiere muss es passende Unterkünfte geben. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie artgerecht gehalten und gepflegt werden.10 Sowohl die verantwortlichen als auch die Betreuungspersonen müssen über Fachwissen und Zuverlässigkeit verfügen.3 Erst wenn alles in Ordnung ist, gibt es die Erlaubnis für den Betrieb.10

Um eine Betriebserlaubnis zu bekommen, muss man einen schriftlichen Antrag stellen.4 Die Entscheidung darüber erhält man ebenfalls schriftlich und muss dafür eine Gebühr bezahlen.6 Die Prüfung dauert bis zu maximal 4-6 Monate.5 Wichtig ist, dass die leitende Person die nötigen Kenntnisse und die Zuverlässigkeit besitzt.6 Tierschutzorganisationen können innerhalb von vier Wochen ihre Meinung bekanntgeben.7 Bevor man den Antrag stellt, sollte man sich bei den zuständigen Behörden über weitere Voraussetzungen informieren.6

Man reicht den Antrag bei dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen ein.10 Zu den benötigten Unterlagen gehören ein Nachweis über Fachwissen, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.10

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11 Tierschutzgesetz für Hundetrainer und Hundeschulen

Hundetrainer und Hundeschulen müssen das § 11 Tierschutzgesetz einhalten. Sie brauchen eine Erlaubnis für ihre Tätigkeiten.11 Diese Erlaubnis zeigt, dass sie viel über Hunde wissen.11

Anforderungen an Hundetrainer

Hundetrainer müssen ihr Wissen nachweisen, um die Erlaubnis zu bekommen. Das kann durch verschiedene Zertifikate und Ausbildungen geschehen.11 So ist es in der Branche üblich.11

Einige Hundetrainer ohne formale Ausbildung müssen vielleicht ein Gespräch führen.12 Dabei wird geprüft, was sie praktisch und theoretisch draufhaben.12

Erlaubnis für Hundeschulen und -pensionen

Gewerbliche Hundeschulen und -pensionen benötigen auch eine Erlaubnis.13 Die Qualifikationsnachweise für diese sind nicht überall gleich anerkannt.13

In großen Hundeschulen ist oft ein Vertretungsbeauftragter Pflicht.12 Auch Hundetherapeuten brauchen die Erlaubnis. Denn ihre Arbeit ist auch sehr spezialisiert und wichtig.12

 

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Konsequenzen bei Verstoß gegen § 11 Tierschutzgesetz

Das Ausüben bestimmter Tätigkeiten gemäß § 11 Tierschutzgesetz ohne die notwendige Erlaubnis kann teuer werden. Es droht ein Ordnungsgeld von maximal 25.000 Euro. Dies steht in §18 TierSchG. Es spielt keine Rolle, ob damit Geld verdient wird. Ohne die Erlaubnis ist es illegal.14

Verstößt man gegen § 11, und es gibt Verletzungen von Tierschutzregeln, sind die Folgen schwerwiegender. Dazu gehören Geldstrafen und sogar bis zu drei Jahre Gefängnis.14 Die Behörden können auch die Tätigkeit stoppen, wenn diese unerlaubt ist.

Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich rechtzeitig um eine Erlaubnis kümmern. Nach der Genehmigung kann man die Tätigkeit starten. Die Veterinärämter helfen, den Antrag richtig zu stellen.

FAQ

Was ist das 11. Tierschutzgesetz?

Das 11. Tierschutzgesetz setzt Regeln für Tiere in Deutschland. Es macht klare Vorgaben für Tierhalter. Ziel ist es, das Wohlergehen von Tieren zu schützen.

Welche Tätigkeiten sind nach dem 11. Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig?

Bestimmte Aktivitäten brauchen eine behördliche Erlaubnis. Dazu gehören das Züchten und Halten von Wirbeltieren. Auch Tierheime, Zoos, Hundeausbildung und der Tierhandel fallen darunter.

Wie wird “gewerbsmäßig” im Tierschutzgesetz definiert?

Gewerbsmäßig heißt, die Tätigkeit zielt auf Gewinn ab. Sie muss regelmäßig und geplant sein. Die Gewinnerwartung ist dabei entscheidend. Ab bestimmten Werten ist es gewerbsmäßig.

Wer erteilt die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?

Die Veterinärämter auf Kreis- oder Stadtebene genehmigen die Erlaubnis. Wer eine Erlaubnis braucht, muss sich an sein lokales Veterinäramt wenden.

Welche Angaben muss der Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz enthalten?

Der Antrag muss Daten zur Person und dem Vorhaben enthalten. Auch Infos über die Räumlichkeiten und die Fachkenntnisse des Antragstellers sind nötig.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erfüllt sein?

Man muss nachweisen, dass man über das notwendige Wissen und die Zuverlässigkeit verfügt. Die Räume müssen den Tieren ein angemessenes Leben ermöglichen.

Was bedeutet “sachkundig” im Sinne des 11. Tierschutzgesetzes?

Wer die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse hat, gilt als sachkundig. Diese Qualifikation kann durch Kurse oder Prüfungen bewiesen werden.

Wann gilt eine Tierzucht als gewerbsmäßig?

Wenn man bestimmte Mengen an zuchtfähigen Tieren hält, ist es gewerbsmäßig. Zum Beispiel drei Hündinnen oder fünf Katzen, die Jungtiere bekommen.

Unterliegen Reit- und Fahrbetriebe auch der Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz?

Ja, auch Reit- und Fahrbetriebe brauchen eine Erlaubnis. Diese Regelungen gelten für sie auch.

Gelten die Bestimmungen des 11. Tierschutzgesetzes auch für Hundetrainer und Hundeschulen?

Ja, Hundetrainer und Schulen für Hunde unterstehen dem 11. Tierschutzgesetz. Spezielle Vorschriften zu Qualifikationen und Vertrauenswürdigkeit gelten für sie.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das 11. Tierschutzgesetz?

Wer ohne Erlaubnis handelt, riskiert hohe Strafen. Diese umfassen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Quellenverweise

  1. https://hundefutter-vital.com/ratgeber/infos-und-tipps-paragraph-11-tierschutzgesetz-fuer-hunde/
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html
  3. https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/umwelt_und_tiere/veterinaerwesen/merkblatt___11.pdf
  4. https://www.bna-ev.de/index.php/bna-sachkunde/die-11-genehmigung
  5. https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100022_6017231&regschl=080000000000
  6. https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/antrag-auf-erteilung-einer-erlaubnis-nach-11-absatz-1-tierschutzgesetz.php
  7. https://www.dahme-spreewald.info/media_fast/595/Merkblatt_Erlaubnis_nach_11_Tierschutzgesetz_v2.pdf
  8. https://www.zzf.de/bildung/sachkunde/erlaeuterungen-zum-11-tierschutzgesetz
  9. https://tierimrecht.de/erlaubnis-nach-11-tierschutzgesetz-gewerbsmäßigkeit-und-gewerblichkeit-was-ist-zu-beachten
  10. https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2559377/show
  11. https://www.tierrecht-anwalt.de/sachkundenachweis-hundetrainer/sachkunde-erlaubnis-11-tschg.html
  12. https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Tierschutz_und_Tiergesundheit/Hundeausbildung_Hinweise_zur_Erlaubnispflicht.pdf
  13. https://www.ziemer-falke.de/lerninhalte-downloads-11/
  14. https://www.tierrecht-anwalt.de/11-tierschutzgesetz-11-tierschg/informationen-11-tierschutzgesetz.html

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